WEG-Verwaltung
Leistungskatalog
A – Grundleistungen der Immobilienverwaltung
B – Mehrleistungen im Einzelfall
C – Pflichten der Eigentümer
A
Grundleistungen der Immobilienverwaltung
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Grundleistungen aufgeführt.
Alle Leistungen werden individuell vertraglich vereinbart.
B
Mehrleistungen im Einzelfall
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Mehrleistungen aufgeführt.
Alle Leistungen werden individuell vertraglich vereinbart.
Durchführung und Mitwirkung von aufwendigen Instandhaltungs- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die einen Fachmann erfordern, deren Auftragssumme 5.000,00 Euro zzgl. gesetzlich geltender MwSt. übersteigen oder deren Umfang über die vereinbarte Grundleistung hinausgehen.
Die Auftragserstellung bedarf der Zustimmung des Beirats bzw. ein Beschluss in der Eigentümerversammlung.
Planung und Durchführung von Umbauten, Ausbauten, sonstige bauliche Veränderung
Verhandlung mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
Bearbeitung/Koordinierung von Versicherungsschäden (sog. Regiekosten)
Beauftragung/Durchführung und Überwachung gerichtlicher Mahnverfahren sowie sonstige gerichtliche Verfahren
Anmahnung rückständiger Hausgelder gegenüber der WEG
Betreibung von Hausgeldern durch gerichtliche Mahn- und/oder Klageverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes, unter Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall
Einberufung und Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Teilnahme an mehr als 2 Beiratssitzungen
Änderung der von der Verwaltung vorgelegten Jahresabrechnung auf Wunsch der WEG durch Beschluss oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, wobei die Notwendigkeit der Änderung nachweislich nicht von der Verwaltung zu vertreten ist
Ermittlung der Grundlagen für einen neuen Umlageschlüssel, welchen die WEG durch Beschluss oder Vereinbarung einführt
Bearbeitung von Angelegenheiten der WEG außerhalb des vertraglich vereinbarten Verwalterzeitraums (z.B. Nacherstellung von Abrechnungen, Nachholung von Verwaltertätigkeiten für Zeiträume, in denen die Verwaltung durch Dritte ausgeführt wurde, Wiederbeschaffung von fehlenden Unterlagen aus diesen Zeiträumen)
Erhebung von Sonderumlagen
C
Pflichten des Eigentümers
Zur Übergabe von Unterlagen
Der/Die Eigentümer ist/sind verpflichtet dem Verwalter rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere
• Aktuelle Stammdaten (Mieterlisten, Adressen, Kontaktangaben etc.)
• Letzte Jahresabrechnung
• Alle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen des/der Eigentümer/s abgeschlossen sind
Erkannte und bekannte Schäden im Objekt der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen