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WEG-Verwaltung

Leistungskatalog

A – Grundleistungen der Immobilienverwaltung 
B – Mehrleistungen im Einzelfall
C – Pflichten der Eigentümer 

A

Grundleistungen der Immobilienverwaltung

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Grundleistungen aufgeführt.
Alle Leistungen werden individuell vertraglich vereinbart.

B

Mehrleistungen im Einzelfall

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Mehrleistungen aufgeführt.
Alle Leistungen werden individuell vertraglich vereinbart.

Durchführung und Mitwirkung von aufwendigen Instandhaltungs- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die einen Fachmann erfordern, deren Auftragssumme 5.000,00 Euro zzgl. gesetzlich geltender MwSt. übersteigen oder deren Umfang über die vereinbarte Grundleistung hinausgehen.
Die Auftragserstellung bedarf der Zustimmung des Beirats bzw. ein Beschluss in der Eigentümerversammlung.

Planung und Durchführung von Umbauten, Ausbauten, sonstige bauliche Veränderung

Verhandlung mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen

Bearbeitung/Koordinierung von Versicherungsschäden (sog. Regiekosten)

Beauftragung/Durchführung und Überwachung gerichtlicher Mahnverfahren sowie sonstige gerichtliche Verfahren

Anmahnung rückständiger Hausgelder gegenüber der WEG

Betreibung von Hausgeldern durch gerichtliche Mahn- und/oder Klageverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes, unter Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall

Einberufung und Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen

Teilnahme an mehr als 2 Beiratssitzungen

Änderung der von der Verwaltung vorgelegten Jahresabrechnung auf Wunsch der WEG durch Beschluss oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, wobei die Notwendigkeit der Änderung nachweislich nicht von der Verwaltung zu vertreten ist

Ermittlung der Grundlagen für einen neuen Umlageschlüssel, welchen die WEG durch Beschluss oder Vereinbarung einführt

Bearbeitung von Angelegenheiten der WEG außerhalb des vertraglich vereinbarten Verwalterzeitraums (z.B. Nacherstellung von Abrechnungen, Nachholung von Verwaltertätigkeiten für Zeiträume, in denen die Verwaltung durch Dritte ausgeführt wurde, Wiederbeschaffung von fehlenden Unterlagen aus diesen Zeiträumen)

Erhebung von Sonderumlagen

C

Pflichten des Eigentümers

Zur Übergabe von Unterlagen

Der/Die Eigentümer ist/sind verpflichtet dem Verwalter rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere

• Aktuelle Stammdaten (Mieterlisten, Adressen, Kontaktangaben etc.)
• Letzte Jahresabrechnung
• Alle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen des/der Eigentümer/s abgeschlossen sind

Erkannte und bekannte Schäden im Objekt der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen

Wir beraten Sie gerne!

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