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Mietverwaltung

Leistungskatalog

A – Grundleistungen der Immobilienverwaltung 
B – Mehrleistungen im Einzelfall
C – Pflichten der Eigentümer 

A

Grundleistungen der Immobilienverwaltung

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Grundleistungen aufgeführt.
Alle Leistungen werden individuell vertraglich vereinbart.

B

Mehrleistungen im Einzelfall

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Mehrleistungen aufgeführt.
Alle Leistungen werden individuell vertraglich vereinbart

Gesonderte und unterjährige Jahresabrechnung bei Mieterwechsel

Ausführung besonderer behördlicher Auflagen inkl. Begehungsterminen mit Ordnungs- und/oder Aufsichtsbehörden im Objekt, sowie außergewöhnliche Behördengänge

Betreuung, Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen und größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, deren Betrag 3.000,00 € netto übersteigen

Vermietung von Wohn- und Gewerbeeinheiten inkl. Bonitätsprüfungen bei den Mietinteressenten

Vertragsverwaltung (Abschluss, Abwicklung und Kündigung) zu regelmäßigen Miet- oder sonstigen wirtschaftlichen Einnahmen (z.B. Sendemasten auf dem Dach, Zigarettenautomaten, Schaufensterbelegung etc.)

Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Steuererklärung, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen sowie Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer

Sonstige besondere Verwalterleistungen, die im Vertrag nicht geregelt sind

Überprüfung und Vorschläge zur Durchführung von Mieterhöhungen, ggf. die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen

Abnahme und Übernahme der Einheiten sowie Erstellung von Übergabeprotokollen

C

Pflichten des Eigentümers

Zur Übergabe von Unterlagen

Der/Die Eigentümer ist/sind verpflichtet dem Verwalter rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere

• Aktuelle Stammdaten (Mieterlisten, Adressen, Kontaktangaben etc.)
• Letzte Jahresabrechnung
• Alle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen des/der Eigentümer/s abgeschlossen sind

Erkannte und bekannte Schäden im Objekt der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen

Wir beraten Sie gerne!

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